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arznei-telegramm 2002; 33: 31



Kurz und bündig
 
 

Bedenkliche Beimischungen in chinesischen Kräuter-Produkten: Chinesische Kräutergemische wie das als Krebsmittel bezeichnete PC-SPES werden – hauptsächlich über das Internet – als "Nahrungsergänzung" vertrieben und haben auch hierzulande Verbreitung gefunden. Werden eindeutige Indikationen genannt, gelten solche Produkte in Deutschland jedoch als Arzneimittel und sind dann ohne Zulassung nicht verkehrsfähig. Wir warnten vor östrogenartigen Nebenwirkungen sowie Blutungen unter PC-SPES (a-t 2001; 32: 46 und 2001; 32: 122). In den USA sind PC-SPES und SPES jetzt aus dem Handel gezogen worden. Kalifornische Gesundheitsbehörden fanden in PC-SPES das Antikoagulans Warfarin (COUMADIN) und in SPES das Benzodiazepin Alprazolam (XANAX u.a.; California Department of Health Services: Warnung vom 7. Febr. 2002). Aus Kanada kommt die Warnung vor dem als Potenzmittel angebotenen Kräuter-Produkt HUA FO, das sich als Sildenafil (VIAGRA)-haltig erwiesen hat (Health Canada: Warnung vom 15. Febr. 2002). In Neuseeland ergaben Tests Beimischungen von Betamethason (BETNESOL u.a.) in CHENG KUM und SHEN LOON. Die Kräutermittel waren zuvor wegen Kortikoid-typischer Störwirkungen aufgefallen (Medsafe, Medica Release vom 17. Dez. 2001), CHENG KUM darüber hinaus auch schon wegen Beimischung des Antiallergikums Chlorphenamin. Damit bestätigen sich unsere wiederholten Warnungen vor der Verwendung von "pflanzlichen" Produkten aus dem asiatischen Raum. Hiesigen Standards entsprechende Kontrollen finden in Herkunftsländern wie China nicht statt. Wir befürchten, dass Rückrufaktionen wie die von PC-SPES nur im Bereich der USA erfolgen und die zuständigen deutschen Landesbehörden – wie bekannt (a-t 2001; 32: 116-7) – untätig bleiben. Der lukrative Internethandel mit Präparaten aus China und anderen asiatischen Ländern wird wahrscheinlich ungehemmt weiter gehen, –Red.



© arznei-telegramm 03/02