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Zertifizierte Fortbildung mit dem arznei-telegramm

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keine einheitliche Fortbildungsnummer hinterlegt

für Ärzte  für Apotheker

Für Ärzte, die ihre "Einheitliche Fortbildungsnummer" (EFN) angeben, werden erworbene Fortbildungspunkte automatisch elektronisch an ihre Ärztekammer übermittelt.
Für Apotheker ist es derzeit noch nicht möglich, erworbene Fortbildungspunkte automatisch an die Apothekerkammern zu melden.
Einheitliche Fortbildungsnummer erfassen/ändern



Auswahl eines Fragebogens zur Erlangung der Fortbildungspunkte
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Die Fragebögen können jeweils bis zum Monatsende 11 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Ausgabe des arznei-telegramm ausgefüllt werden - die Fragen z.B. zur Oktoberausgabe bis 30. September des folgenden Jahres.


Hilfe zum Fragebogen
Übersicht über Ihre Fortbildungen, Teilnahmebescheinigungen, Fragebögen mit Lösungen
Zugangsdaten ändern

Ärzte in Deutschland: Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2003 müssen sich Ärztinnen und Ärzte auf zertifizierten Veranstaltungen fortbilden und dies nachweisen. Gefordert werden 150 "Fortbildungspunkte" innerhalb von drei Jahren oder 250 Punkte in fünf Jahren. Die Fortbildungszertifikate müssen dann bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Klinikträger vorgelegt werden.

Das arznei-telegramm bietet in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin im Internet die Möglichkeit der zertifizierten Fortbildung für Abonnenten anhand eines Fragebogens an, der auf das jeweils aktuelle Heft Bezug nimmt. Bei richtiger Beantwortung von sieben bis neun Fragen gibt es einen, bei vollständig richtiger Lösung zwei Fortbildungspunkte der Kategorie D pro Fragebogen. In einigen Ärztekammerbereichen werden für Zeitschriften-basierte Fortbildungsfragebogen bis zu drei Punkte vergeben. Dies ist im Bereich der Berliner Ärztekammer leider nicht möglich und keine Besonderheit des arznei-telegramm.

Ärzte in Österreich: Gemäß DFP-Richtlinie werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte der Kategorie D in Österreich als DFP-Punkte bzw. DFP-Fachpunkte anerkannt.

Apotheker: Die Fragebögen des arznei-telegramm sind von der Bundesapothekerkammer in der Kategorie 7 - Bearbeitung von Lektionen (z.B. E-Learning, Zeitschriften, Video) - anerkannt. Ab sieben richtigen Antworten (von zehn) wird ein Punkt vergeben.

Nur online: Der a-t-Fragebogen wird ausschließlich online zur Verfügung gestellt und direkt ausgewertet. Mit dem Punkte-Zertifikat, das online angezeigt und ausgedruckt werden kann, erhalten die Teilnehmer die korrekten Lösungen mitgeteilt. Jeder Testbogen kann nur einmal ausgefüllt werden. Eine Wiederholung ist nicht möglich.


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